Professorinnen/-en an deutschsprachigen Universitäten können bis zu 5 Jahre nach ihrer erstmaligen Berufung in ein Amt der Besoldungsgruppe W2/W3 (oder vergleichbar) einen Antrag auf ein Jackstädt Fellowship stellen. Projektabhängig erfolgt eine Förderung in Form von Personal- und Sachmitteln bis zu 75.000 € pro Projekt. Das Projekt kann einen Zeitraum von bis zu drei Jahren umfassen und wird als Drittmittelprojekt über die jeweilige Universität abgerechnet.
Ziel ist die Unterstützung aussichtsreicher Projekte, die den Karriereweg junger Universitätsprofessorinnen/-en fördern. Das Projekt soll den Kriterien des wissenschaftlichen Anspruchs, des multiplikatorischen Potentials der angestrebten Forschungsergebnisse, der Umsetzbarkeit durch den Antragsteller sowie der Messbarkeit der Zielerreichung genügen.
Anträge können unterjährig gestellt werden und werden jeweils in der nächst liegenden Sitzung besprochen und entschieden.
Das Kuratorium tagt 4 x im Jahr.
Neben einem ausführlichen Lebenslauf, der neben der Erfüllung der o.g. Anforderungen an den Antragssteller die bisherigen Leistungen in Forschung und Lehre sowie die Ressourcenausstattung des Lehrstuhls dokumentiert, reichen Bewerber eine Projektskizze im Gesamtumfang von höchstens acht Seiten ein. Die Skizze soll Angaben zu den Zielen des Projektes, zu der Befähigung des Antragsstellers zur Durchführung des Projektes, zu den vorgesehenen Methoden, zum Zeitplan und zu den beantragten Mitteln enthalten.
Anträge sind an den Vorsitzenden des Kuratoriums BWL der Dr. Werner Jackstädt Stiftung zu richten:
Prof. Dr. rer. pol. Malte Brettel (Vorsitzender)
Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftswissenschaften für Ingenieure und Naturwissenschaftler
RWTH Aachen
Kackertstr. 7
52072 Aachen
bwl@jackstädt-stiftung.de