Hybride Erwerbstätige, deren Entgelt in der abhängigen Beschäftigung oberhalb der Minijob-Grenze, aber innerhalb eines sogenannten Übergangbereichs liegt (sogenannte „Midijobber“) und die zugleich positive Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit erzielen, sind im Vorteil gegenüber ausschließlich abhängig beschäftigten Midijobbern. Der Grund: Seit 2019 erwerben Midijobber trotz reduzierter Beiträge zur Rentenversicherung volle Rentenansprüche. In ihrem Policy Brief „Hybride Selbstständige und abhängig Beschäftigte mit Midijob – Ungleichbehandlung in der GRV“ legen Dr. Rosemarie Kay und Dr. Olivier Butkowski anhand der Auswertung des Taxpayer-Panels dar, dass dies kein Randphänomen ist. Vielmehr profitieren 4 von 5 hybriden Selbstständigen mit Midijob hiervon.
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Ausgabe des IfM Bonn/FGF Policy Brief (2/2023) mit dem Titel „Hybride Selbstständige und abhängig Beschäftigte mit Midijob – Ungleichbehandlung in der GRV“ erschienen