Rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen bekommen jährlich ein Kind. Anders als abhängig beschäftigte Frauen haben sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz, weil dieses für sie nicht gilt. Sie können sich aber freiwillig über ihre gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) gegen ihren Einkommensausfall während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt absichern. Aktuell entscheidet sich jedoch nur etwa die Hälfte der selbstständig erwerbstätigen Frauen im gebärfähigen Alter für eine solche Absicherung.
Anstelle dieser freiwilligen individuellen Versicherungslösung könnte – wie gerade diskutiert wird – eine umlagefinanzierte Lösung treten, bei der – ähnlich wie bei den abhängig Beschäftigten die Arbeitgeber – alle selbstständig Erwerbstätigen die Mutterschaftsleistungen für die selbstständig erwerbstätigen Mütter tragen. Dr. Rosemarie Kay (IfM Bonn) untersucht in ihrem Policy Brief „Umlagefinanzierte Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen?“ was eine solche Lösung bedeuten würde.